Vermögen und Steuer
Steuererklärung 2026: Was Soldatinnen und Soldaten oft verschenken
Die meisten Soldatinnen und Soldaten sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Genau das führt dazu, dass viele es einfach lassen, obwohl sich eine freiwillige Erklärung in den meisten Fällen finanziell lohnt. Hier die wichtigsten Punkte, mit dem genauen Gesetzestext dahinter, damit du es nicht nur behauptet, sondern nachgelesen bekommst.
Musst du überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Als Angestellte oder Angestellter, und dazu zählen auch Soldatinnen und Soldaten, wird die Lohnsteuer direkt von der Besoldung abgezogen. Eine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei mehreren Dienstverhältnissen oder bestimmten Steuerklassenkombinationen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Abgabe freiwillig, sogenannte Antragsveranlagung.
„wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer“
In der Praxis heißt das: Wenn dir während des Jahres Werbungskosten entstanden sind, etwa durch den Weg zur Kaserne oder durch einen Lehrgang, kannst du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine freiwillige Erklärung zurückholen.
Die Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer, ohne Staffelung
Für den Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, bei euch also in der Regel die Kaserne oder Dienststelle, gilt eine Pauschale pro vollem Kilometer. Früher war diese Pauschale gestaffelt, für die ersten Kilometer weniger, ab einer bestimmten Distanz mehr. Das ist inzwischen vereinheitlicht.
„eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,38 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr“
Der Deckel von 4.500 Euro gilt nicht, wenn du mit dem eigenen Auto fährst. Ein Rechenbeispiel, damit die Zahl greifbar wird:
| Arbeitsweg einfache Strecke | 18 km |
| Arbeitstage im Jahr, überschlägig | 210 |
| Pauschale je Kilometer | 0,38 € |
| Ergebnis: 18 km × 210 Tage × 0,38 € | 1.436,40 € |
Dieser Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen, er wird also nicht 1:1 als Geld ausgezahlt, sondern reduziert die Steuerlast. Trotzdem: Das ist ein Betrag, den viele gar nicht erst geltend machen, weil sie keine Erklärung abgeben.
Verpflegungsmehraufwand bei Lehrgang und Kommandierung
Wer für einen Lehrgang oder eine Kommandierung von der Stammdienststelle abwesend ist, kann zusätzlich einen pauschalen Betrag für die entstandenen Verpflegungsmehrkosten ansetzen, unabhängig davon, was tatsächlich ausgegeben wurde.
„28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist“ · „jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag“
Für Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, ohne Übernachtung, gilt ebenfalls der Satz von 14 Euro. Wichtig: Diese Pauschale gilt laut Gesetz nur für die ersten drei Monate an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte, danach entfällt der Anspruch.
Die Fristen für die Steuererklärung 2025
Für das Steuerjahr 2025, das du jetzt, 2026, einreichst, gelten zwei unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob dich jemand steuerlich berät.
Ohne Beratung: „spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres“. Mit Beratung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: „spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar“ des übernächsten Jahres.
Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das konkret: 31. Juli 2026 ohne Steuerberater, 28. Februar 2027 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wer freiwillig abgibt, also keiner Pflicht unterliegt, ist an diese Fristen nicht gebunden, siehe nächster Abschnitt.
Bis zu vier Jahre rückwirkend
Wer bisher noch nie eine freiwillige Erklärung abgegeben hat, kann das nachholen. Für die Antragsveranlagung gilt die reguläre Festsetzungsfrist.
„die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre für Steuern und Steuervergütungen“
Praktisch heißt das: 2026 lässt sich in der Regel noch für die Jahre bis zurück ins Jahr 2022 eine freiwillige Erklärung nachreichen. Ob das in deinem Fall genau so greift, hängt vom Einzelfall ab, dafür lohnt sich ein Blick zum Finanzamt oder zu einem Steuerberater.
Wenn du wissen willst, was davon konkret für dich gilt und was du sonst beim Thema Vermögen und Steuer beachten solltest, klären wir das gemeinsam.
Aufklärung anfragenDieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er beschreibt die allgemeine Rechtslage nach den unten verlinkten Quellen, Stand Juli 2026. Einzelfälle können abweichen.
Quellen
- § 9 EStG, Werbungskosten (Entfernungspauschale, Verpflegungsmehraufwand): gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
- § 46 EStG, Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
- § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen: gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html
- § 169 AO, Festsetzungsfrist: gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html