Vor dem Dienst

Führerschein im neuen Wehrdienst: Bis zu 5.000 Euro Zuschuss

VorsorgebundStand: Juli 2026
Kurzfassung: Wer seinen Dienst nach dem 1. Januar 2026 im neuen Wehrdienst begonnen hat und mindestens zwölf Monate dient, kann sich den Autoführerschein (Klasse B) mit bis zu 3.500 Euro und den Lkw-Führerschein (Klasse C/C1) mit bis zu 5.000 Euro bezuschussen lassen. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis, nicht als Pauschale. Anträge sind frühestens ab 1. Januar 2027 möglich.

Der Zuschuss ist Teil des neuen Wehrdienstgesetzes und richtet sich ausschließlich an Soldatinnen und Soldaten im neuen Wehrdienst, nicht an Zivilbeschäftigte oder Bestandspersonal, das schon vorher gedient hat. Weil das Angebot neu ist, hier die wichtigsten Fragen im Klartext.

Wer bekommt den Zuschuss?

Wie viel gibt es, für welche Klasse?

Zuschusshöhe nach Führerscheinklasse
Klasse B (Pkw)bis zu 3.500 €
Klasse C / C1 (Lkw)bis zu 5.000 €
Klasse A (Motorrad)keine Förderung

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis, nicht ein fester Pauschalbetrag. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze, keine garantierte Auszahlungshöhe.

In welchem Zeitraum muss der Führerschein gemacht werden?

Für Klasse B zählt der Führerschein, wenn er zwischen zwölf Monaten vor Dienstantritt und zwölf Monaten nach Dienstende erworben wurde. Für Klasse C und C1 ist das Fenster großzügiger: hier kann der Führerschein bis zu 36 Monate nach Dienstende gemacht werden.

Was genau wird erstattet?

„Hierzu zählen insbesondere auch Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest sowie weitere verpflichtende Leistungen“, dazu die Gebühren für Theorie- und Fahrprüfung.

bundeswehr.de, Führerschein im neuen Wehrdienst

Die Auszahlung erfolgt steuerfrei, ausschließlich gegen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten. Eine Vorschusszahlung gibt es nicht, das Geld kommt also erst, nachdem beide Voraussetzungen, Dienstzeit und bestandene Prüfung, erfüllt sind.

Wann und wie beantragen?

Der Antrag ist frühestens ab dem 1. Januar 2027 möglich, weil erst dann die ersten Soldatinnen und Soldaten des neuen Wehrdienstes ihre zwölf Monate Mindestdienstzeit erreicht haben können. Ab dann gilt eine Frist von zwölf Monaten, um den Antrag zu stellen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem beide Voraussetzungen, also Dienstzeit und bestandene Prüfung, vorliegen.

Praktisch heißt das: Wer plant, während oder kurz nach dem Dienst den Führerschein zu machen, sollte Belege für alle Kosten sammeln, von der Fahrschulanmeldung bis zum Sehtest, auch wenn der Antrag selbst erst später gestellt wird.

Wenn du wissen willst, wie sich der Führerscheinzuschuss mit deiner sonstigen Dienstzeitplanung verbinden lässt, ordnen wir das gerne mit dir ein.

Aufklärung anfragen

Dieser Beitrag ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Stelle. Er beschreibt den Stand nach der unten verlinkten Quelle, Stand Juli 2026.

Quellen