Dienst und Versorgung
Besoldung 2026: Was sich ändert und wo gerade gestritten wird
Mehr Geld, aber noch kein fertiges Gesetz
Das zentrale Vorhaben trägt den Arbeitstitel Bundesalimentationsgesetz. Es soll den Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf Bundesbeamte, Versorgungsempfänger und Soldatinnen und Soldaten übertragen und gleichzeitig verfassungsrechtliche Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung umsetzen. Nach Stand Juli 2026 ist dieses Gesetz noch nicht vom Bundestag beschlossen, es lag zuletzt als Referentenentwurf in der Ressort- und Verbändeabstimmung.
Ausgezahlt wird trotzdem bereits etwas, und zwar auf Basis eines Kabinettsbeschlusses vom 3. September 2025 im Vorgriff auf das kommende Gesetz: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro, sowie weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Diese Vorgriffszahlungen sind kein Ersatz für das Gesetz selbst, sie laufen unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung.
„Kurz vor dem Durchbruch: erste Abschläge angekündigt“ · Übertragung des Tarifabschlusses und verfassungskonforme Alimentation weiterhin im Verfahren, Stand April 2026.
Der DBwV ist die Interessenvertretung der Soldatinnen und Soldaten, keine Bundesbehörde. Wir zitieren ihn hier, weil er den Verfahrensstand am aktuellsten öffentlich dokumentiert.
Was das Zeitenwende-Gesetz seit April 2025 bringt
Der Bundestag hat das Artikelgesetz Zeitenwende am 31. Januar 2025 beschlossen, wesentliche Teile gelten seit 1. April 2025. Es betrifft vor allem Zulagen und Prämien, nicht die Grundbesoldung.
| Vergütung Dienst außerhalb Grundbetrieb | 91 → 101 € |
| Auslandsverwendungszuschlag, höchste Stufe | 145 → 153 € |
| Zuschlag im Bündnis-/Landesverteidigungsfall | + 300 € |
| Spezialkräfte-Prämie (einmalig) | 11.000 → 16.000 € |
| Einmalige Unfallentschädigung, ausgeweitet auf | 150.000 € |
Zusätzlich wurde die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ausgeweitet, konkret ausgestaltet über eine Pauschale von 5.413,98 Euro pro Verpflichtungsjahr bei priorisierten Bedarfen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre wurden vollständig abgeschafft und Trennungsgeld kann über die bisherige Achtjahresgrenze hinaus gewährt werden.
Neue Vergütung für den Wehrdienst seit Januar 2026
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen hat und das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gilt für den neuen freiwilligen Wehrdienst eine eigene Vergütungsstruktur.
| Freiwillig Wehrdienstleistende (6 bis 11 Monate) | mind. 2.600 € brutto |
| Soldat auf Zeit ab 12 Monaten Verpflichtung | 2.700 € brutto, inkl. Unterbringung |
Der Streit um die amtsangemessene Alimentation
Hintergrund der aktuellen Reform ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.). Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der geprüften Berliner Besoldungsgruppen zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren, und verschärfte den Prüfmaßstab: Die Mindestbesoldung muss künftig deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen.
Wichtig für die Einordnung: Dieser Beschluss betrifft unmittelbar Landesbeamte in Berlin, nicht Soldatinnen und Soldaten des Bundes. Die Bundesregierung begründet ihr geplantes Bundesalimentationsgesetz aber ausdrücklich mit diesem und einem früheren Urteil und bezieht Soldaten mit ein, weil ihre Besoldung über dasselbe Bundesbesoldungsgesetz läuft. Das ist eine politische, keine gerichtlich erzwungene Verbindung.
Der Bundeswehrverband hat in seiner Stellungnahme vom 28. Mai 2026 das grundsätzliche Haushaltsvolumen von 3,5 Milliarden Euro akzeptiert, den Entwurf aber an mehreren Stellen kritisiert:
- Die unterstellte Berechnung nach einem "Doppelverdienermodell" halte er für versetzungspflichtige Soldatinnen und Soldaten oft für unrealistisch.
- Einzelne Sprünge zwischen Besoldungsgruppen seien "nicht vermittelbar", die Feldwebellaufbahn werde unzureichend aufgewertet.
- Verheiratete Empfänger der B-Besoldung würden faktisch benachteiligt, weil der Familienzuschlag anders als bei der A-Besoldung nicht ins Grundgehalt integriert werde.
- Gefordert werden unter anderem die vollständige Übertragung weiterer Tarifelemente, neue Erschwerniszulagen, die Wiedereinführung eines Ortszuschlags und der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.
Was diese Änderungen konkret für deine Besoldung, deine Zulagen und deine Planung bedeuten, ordnen wir gerne mit dir ein.
Aufklärung anfragenDieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine verbindliche Auskunft der Besoldungsstelle. Er beschreibt den Verfahrensstand nach den unten verlinkten Quellen, Stand Juli 2026. Da das Bundesalimentationsgesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht beschlossen war, können sich Details bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss noch ändern.
Quellen
- BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2025 zum Beschluss vom 17.9.2025: bundesverfassungsgericht.de
- BVerfG, Entscheidungstext Az. 2 BvL 20/17 u. a.: bundesverfassungsgericht.de
- Bundestag, Beschluss Artikelgesetz Zeitenwende (31.1.2025): bundestag.de
- Bundestag, Beschluss Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (5.12.2025): bundestag.de
- BMVg, Neuer Wehrdienst, Vergütung und Verfahren: bmvg.de
- bundeswehr.de, Verpflichtungsprämien (Stand 13.2.2026): bundeswehr.de
- Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Grundlage der §§ 43a, 44: gesetze-im-internet.de/bbesg
- DBwV, Verbandsmeldungen zu Abschlagszahlungen und Verfahrensstand: dbwv.de, dbwv.de
- DBwV, Stellungnahme zum Bundesalimentationsgesetz (28.5.2026): dbwv.de