Dienst und Versorgung

Besoldung 2026: Was sich ändert und wo gerade gestritten wird

VorsorgebundStand: Juli 2026
Kurzfassung: Auf der Abrechnung ist bereits mehr Geld angekommen, das eigentliche Gesetz dazu ist aber noch nicht beschlossen, sondern befindet sich als Entwurf in der Abstimmung. Parallel gelten seit April 2025 neue Zulagen aus dem Zeitenwende-Gesetz und seit Januar 2026 eine neue Vergütung für Wehrdienstleistende. Der Bundeswehrverband kritisiert den aktuellen Reformentwurf an mehreren Stellen als unausgereift.

Mehr Geld, aber noch kein fertiges Gesetz

Das zentrale Vorhaben trägt den Arbeitstitel Bundesalimentationsgesetz. Es soll den Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf Bundesbeamte, Versorgungsempfänger und Soldatinnen und Soldaten übertragen und gleichzeitig verfassungsrechtliche Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung umsetzen. Nach Stand Juli 2026 ist dieses Gesetz noch nicht vom Bundestag beschlossen, es lag zuletzt als Referentenentwurf in der Ressort- und Verbändeabstimmung.

Ausgezahlt wird trotzdem bereits etwas, und zwar auf Basis eines Kabinettsbeschlusses vom 3. September 2025 im Vorgriff auf das kommende Gesetz: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025, mindestens jedoch 110 Euro, sowie weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Diese Vorgriffszahlungen sind kein Ersatz für das Gesetz selbst, sie laufen unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung.

„Kurz vor dem Durchbruch: erste Abschläge angekündigt“  ·  Übertragung des Tarifabschlusses und verfassungskonforme Alimentation weiterhin im Verfahren, Stand April 2026.

Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), Verbandsmeldungen vom 3.9.2025 und 18.4.2026

Der DBwV ist die Interessenvertretung der Soldatinnen und Soldaten, keine Bundesbehörde. Wir zitieren ihn hier, weil er den Verfahrensstand am aktuellsten öffentlich dokumentiert.

Was das Zeitenwende-Gesetz seit April 2025 bringt

Der Bundestag hat das Artikelgesetz Zeitenwende am 31. Januar 2025 beschlossen, wesentliche Teile gelten seit 1. April 2025. Es betrifft vor allem Zulagen und Prämien, nicht die Grundbesoldung.

Auszug der Änderungen
Vergütung Dienst außerhalb Grundbetrieb91 → 101 €
Auslandsverwendungszuschlag, höchste Stufe145 → 153 €
Zuschlag im Bündnis-/Landesverteidigungsfall+ 300 €
Spezialkräfte-Prämie (einmalig)11.000 → 16.000 €
Einmalige Unfallentschädigung, ausgeweitet auf150.000 €

Zusätzlich wurde die Verpflichtungsprämie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ausgeweitet, konkret ausgestaltet über eine Pauschale von 5.413,98 Euro pro Verpflichtungsjahr bei priorisierten Bedarfen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre wurden vollständig abgeschafft und Trennungsgeld kann über die bisherige Achtjahresgrenze hinaus gewährt werden.

Neue Vergütung für den Wehrdienst seit Januar 2026

Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen hat und das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gilt für den neuen freiwilligen Wehrdienst eine eigene Vergütungsstruktur.

Vergütung neuer Wehrdienst
Freiwillig Wehrdienstleistende (6 bis 11 Monate)mind. 2.600 € brutto
Soldat auf Zeit ab 12 Monaten Verpflichtung2.700 € brutto, inkl. Unterbringung
Zum oft zitierten Losverfahren: Ein Losverfahren tritt nicht automatisch in Kraft. Sollte die freiwillige Quote nicht ausreichen, müsste der Bundestag im Rahmen einer sogenannten Bedarfswehrpflicht separat und erneut per Gesetz entscheiden, ob ein Auswahlverfahren eingeführt wird. Das ist keine automatische Folge des aktuellen Gesetzes.

Der Streit um die amtsangemessene Alimentation

Hintergrund der aktuellen Reform ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.). Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der geprüften Berliner Besoldungsgruppen zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren, und verschärfte den Prüfmaßstab: Die Mindestbesoldung muss künftig deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Beschluss betrifft unmittelbar Landesbeamte in Berlin, nicht Soldatinnen und Soldaten des Bundes. Die Bundesregierung begründet ihr geplantes Bundesalimentationsgesetz aber ausdrücklich mit diesem und einem früheren Urteil und bezieht Soldaten mit ein, weil ihre Besoldung über dasselbe Bundesbesoldungsgesetz läuft. Das ist eine politische, keine gerichtlich erzwungene Verbindung.

Der Bundeswehrverband hat in seiner Stellungnahme vom 28. Mai 2026 das grundsätzliche Haushaltsvolumen von 3,5 Milliarden Euro akzeptiert, den Entwurf aber an mehreren Stellen kritisiert:

Was diese Änderungen konkret für deine Besoldung, deine Zulagen und deine Planung bedeuten, ordnen wir gerne mit dir ein.

Aufklärung anfragen

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine verbindliche Auskunft der Besoldungsstelle. Er beschreibt den Verfahrensstand nach den unten verlinkten Quellen, Stand Juli 2026. Da das Bundesalimentationsgesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht beschlossen war, können sich Details bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss noch ändern.

Quellen